Neubeuern – In der letzten Bürgerversammlung in Neubeuern wurde der Antrag gestellt, in der Rauwöhrstraße in Neubeuern ein beidseitiges Halteverbot anzubringen. Parkende Autos seien für die Durchfahrten von Lastwagen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen ein ständiges Hindernis.
Dieser Antrag wurde an die Polizeiinspektion Brannenburg zur Überprüfung und dann auch zur Umsetzung weitergeleitet. In ihrer nun eingegangenen Stellungnahme sieht die Polizei keine Notwendigkeit für eine Schaffung eines beidseitigen Halteverbotes.
Sie begründet ihre Stellungnahme damit, dass die Rauwöhrstraße unter anderem der Verbindung zum Ortsteil Neuwöhr dient und zum größten Teil mit einem einseitigen Gehweg versehen ist. Darüber hinaus besteht auf dem beschriebenen Streckenabschnitt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Zudem befindet sich im Bereich gegenüber der Hausnummer 7 bis Einmündung Hofangerweg bereits einseitig ein eingeschränktes Halteverbot. Auch an der augenscheinlich engsten Stelle verbleibt rechnerisch auch bei parkenden Autos eine Restfahrbahnbreite von circa 3,10 Metern.
Da sich die hier parkenden Fahrzeuge erfahrungsgemäß nicht über die gesamte Straßenlänge hinziehen, ergeben sich, in der ansonsten als übersichtlich zu bezeichnenden Straße, immer wieder ausreichend Ausweichmöglichkeiten, so die Polizei.
Durch einen großzügigen Rückschnitt der hohen Hecken, die die Fahrbahnbreite verengen, könne auch hier eine ausreichende Fahrbahnbreite hergestellt werden.