Großkarolinenfeld – Die Gemeinderäte Elfriede Strasser (PLW), Dr. Erwin Gutsmiedl (GBV) und Josef Lausch (PLW) wollten die Bürger von Großkarolinenfeld darüber abstimmen lassen, ob der Neubau nach den Plänen des Architekturbüros Behnisch gestoppt werden soll. Das Ratsbegehren sollte am Tag der Landtagswahl, am Sonntag, 14. Oktober, stattfinden.
Als Grund für ihren Antrag nannte Gemeinderat Lausch die gestiegenen Kosten des Neubaus. Wenn man sich an die Kostendeckelung von 5,5 Millionen Euro gehalten hätte, dann wäre eine solche Abstimmung unnötig, so Lausch. Doch schon bei der ersten Ausschreibung sei der Rahmen überschritten worden. Er befürchte, dass die Gesamtkosten nun rund zehn Millionen Euro erreichen könnten. Das würde eine Verdreifachung der Pro-Kopf-Verschuldung in der Gemeinde bedeuten. Als Alternative schlug er vor, an das bestehende Gebäude einen Anbau mit zehn Büros sowie einen Aufzug anzubringen.
Bürgermeister Bernd Fessler zeigte sich überrascht über den Zeitpunkt des Antrages. Denn würde man die Planungen jetzt stoppen, wären rund 1,5 Millionen Euro verloren. Er war außerdem nicht davon überzeugt, dass eine andere Rathauslösung weniger kosten würde. Der Beschluss der Kostendeckelung von 5,5 Millionen Euro sei inzwischen durch andere Beschlüsse ersetzt worden.
Gemeinderat Dr. Gutsmiedl betonte, dass das Büro Behnisch mit 5,6 Millionen Euro Kostenschätzung den ursprünglichen Rahmen aber schon von Anfang an überschritten hatte. Auch sei das Thema „Boden“ – ein Grund für die Kostensteigerung – aus seiner Sicht von den Architekten auf fahrlässige Weise vernachlässigt worden.
Dritter Bürgermeister Emil Maier (SPD) wies darauf hin, dass der Gemeinderat in dieser Sache nicht gespalten sei, es lediglich einzelne Gegenstimmen gebe. Das sei üblich in einer Demokratie und noch kein Grund für ein Ratsbegehren. Außerdem habe man sich durchaus Gedanken zu den Kosten gemacht und etwa einen Keller aus den Planungen gestrichen.
Abschließend stellte Bürgermeister Fessler klar, dass man nicht über ein Ratsbegehren, sondern über ein Bürgerbegehren abstimme. Ein solches könne am Tag der Landtagswahl nur mit Sondergenehmigung des Innenministeriums abgehalten, die in der Regel nicht erteilt würde.
Die Mehrheit des Gemeinderates wollte es soweit nicht kommen lassen. Das Gremium lehnte den Antrag mit 16 zu drei Stimmen ab.