Anklage gegen Fischwilderei eingestellt

Keine Beweise für ein Fehlverhalten

War ein 42-jähriger Angler mit seinem Boot auf dem Langbürgner See im geschützten Gebiet unterwegs und hat dort auch noch gefischt? Dieser Vorwurf konnte vor Gericht jetzt nicht belegt werden. Das Verfahren gegen den Mann wurde letztlich gegen eine Geldbuße eingestellt.

VON THEO AUER

Bad Endorf – Am 27. Mai 2017 war ein Angelscheinbesitzer mit dem Fischereierlaubnisschein auf dem Langbürgner See – es war erst seine zweite Tour auf dem See – im Boot zum Angeln unterwegs. Ein anderer Angler, der den Mann beobachtet hatte, war der Meinung, dieser bewege sich innerhalb eines geschüt

Mittwoch, 9. April 2025

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