aus dem gerichtssaal
Reue nach dem Ausraster
Das Jugendschöffengericht Rosenheim setzte die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe gegen einen 20-jährigen Rosenheimer wegen vorsätzlicher Körperverletzung zur Bewährung aus (Paragraf 27 Jugendgerichtsgesetz).
Rosenheim – Ob der Rosenheimer eine Jugendstrafe bekommt oder nicht, liegt in den nächsten 18 Monaten ganz allein in seinen Händen. Wenn er seine Vorbewährung nutzt und den bereits eingeschlagenen positiven Weg mit der Erfüllung der gerichtlichen Auflagen weitergeht, ist die Angelegenheit für ihn er