Gemeinderat Amerang

Bebauungspläne: Einheitliche Regelung

von Redaktion

Amerang – Der Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan Bahnhofstraße-Amselweg für die Errichtung eines 1,20 Meter hohen Metallzauns brachte den Gemeinderat im Sommer zu der Überzeugung, dass die Festsetzungen aller Bebauungspläne einheitlich geregelt werden sollten. Darum ging es jetzt.

Die zu überarbeitende und dann einheitliche Regelung auch für künftige Vorhaben ist nötig aufgrund der häufigen Befreiungsanträge. Bei einer Bestandsaufnahme wurden in der aktuellen Sitzung des Gemeinderates unter anderem im Bebauungsplanbereich Bahnhofstraße-Amselweg deutliche Abweichungen von den 1993 gefassten Festsetzungen festgestellt. Demnach setzt die örtliche Bauvorschrift für Einfriedungen einen Mindestabstand von einem Meter von der Straßenbegrenzungslinie vor. Tatsächlich ist annähernd die gesamte Breite des öffentlichen Straßengrundstücks mit einem Asphalt- beziehungsweise Pflasterbelag befestigt.

Zäune dürfen entsprechend der Festsetzung ausschließlich als Holzzäune mit einer Höhe bis zu 0,70 Meter über Straße und ohne Sockelmauern errichtet werden. Für Hecken sieht der Bebauungsplan eine maximale Höhe von 0,80 Meter oder die Pflanzung von „halbhohen Sträuchern“ vor.

Bei einem Ortstermin wurde nun festgestellt, dass bei einer Mehrzahl von Grundstücken die vorhandenen Einzäunungen und Pflanzungen der Festsetzung des Bebauungsplans beziehungsweise den geltenden straßenrechtlichen Vorschriften widersprechen. Der festgelegte Abstand zum Straßenraum wird zumeist nicht eingehalten. Zudem wird von Anliegern von Zeit zu Zeit das zulässige Parken auf dem höhengleichen Gehweg beanstandet.

Aus Sicht der Verwaltung und des Gemeinderats braucht es eine Überarbeitung der Festsetzungen für Einzäunungen und der gestalterischen und straßen- beziehungsweise verkehrsrechtlichen Regelungen. Dabei war sich das Gremium einig, dass künftig möglichst viel Entscheidungsfreiheit beim Grundstücksbesitzer verbleiben solle.

Darüber hinaus legten sich die Gemeinderäte auf einige Eckpunkte fest, die mit den betroffenen Anliegern im Rahmen einer Informationsveranstaltung besprochen werden sollen. ca