Aus dem Gemeinderat Flintsbach

Gelände anheben für zweiten Rettungsweg

von Redaktion

Lösung für Wohnhaus im zweiten Anlauf

Flintsbach – Ein zweiter Rettungsweg wird bei Gebäuden dann notwendig, wenn das eigentliche Treppenhaus in einem Brandfall durch starke Verqualmung oder Einsturz nach einer Explosion nicht mehr passierbar ist.

Im Fall eines Wohnhauses in Flintsbach, dessen Dachgeschoss zu einer Wohnung ausgebaut werden soll, akzeptierte die Behörde einen zweiten Rettungsweg in Form einer Leiter, die vom Balkon des Dachgeschosses auf den Balkon des zweiten Stockwerks führen sollte, letztendlich nicht.

Nun legte der Architekt in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Flintsbach eine neue Planung vor, über den das Gremium zu befinden hatte. Demnach soll der zweite Rettungsweg über die Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt werden.

Die „magische Grenze“, die die Bayerische Bauordnung hierfür vorschreibt, liegt bei acht Metern, gemessen von der Geländeoberfläche bis zur Oberkante der Brüstung der zum Anleitern bestimmten Fenster oder Stellen. Nachdem diese Grenze im vorliegenden Fall überschritten worden war, schlug der Architekt nun vor, dass im Garten des Mehrfamilienhauses eine Geländeanhebung von 0,50 Metern errichtet wird. Dann könne mit der Leiter der Feuerwehr der Balkon im Dachgeschoss erreicht werden. Zusätzlich soll in der Balkonbrüstung eine Öffnungsvorrichtung eingebaut werden, um den Rettungsweg zu gewährleisten.

Auf dieser Basis konnte sich der Gemeinderat mit dem Vorschlag anfreunden und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.stv

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