Amerang – Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der Vorbereitung eines Bebauungsplans für Untersur und die damit verbundene Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplans. Damit signalisierte er sein grundsätzliches Einverständnis zu einem geplanten Bauvorhaben.
Der Inhaber eines Schreinereibetriebs in Untersur 8 zeigte der Verwaltung vor geraumer Zeit einen Erweiterungsbedarf für ein zweites Betriebsgebäude mit einer dem bestehenden Gebäude entsprechenden Grundfläche von circa 200 Quadratmetern an. Die Untere Bauaufsichtsbehörde stellte zu dem bisher im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gelegenen Vorhaben fest, dass eine Genehmigung nach Paragraf 35 ausscheidet, da hier nur eine Erweiterung im Umfang von etwa 30 Prozent des baulichen Bestands möglich ist. Die geplante Erweiterung stelle jedoch die Verdoppelung der bestehenden Gewerbeflächen dar. Eine durch die Verwaltung im Juli dieses Jahres eingeholte Bewertung der Regierung von Oberbayern kommt zu dem Ergebnis, dass eine bauplanerische Entwicklung der bestehenden Splittersiedlung Untersur als Siedlungsschwerpunkt nicht möglich erscheint, da der Weiler nicht das entsprechende städtebauliche Gewicht aufweist. Alternativ wäre die Darstellung des bestehenden Betriebs als Sondergebiet im Flächennutzungsplan mit Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans unter bestimmten Voraussetzungen denkbar. Der Antragsteller beantragte nun die Einleitung des Bauleitplanverfahrens durch die Gemeinde. Im nächsten Schritt sollen die grundsätzlichen Festlegungen für den Bebauungsplan im Außenbereich festgelegt und städtebauliche Vereinbarungen mit dem Antragsteller getroffen werden. ca