Nußdorf – In unmittelbarer Ortslage von Nußdorf liegt am Mühltalweg eine alte Gärtnerei. Längst hat sie ihren Betrieb eingestellt. Damit sich auch hier Gewerbe ansiedeln kann, hatte der Gemeinderat vor einigen Jahren ein Dorfmischgebiet festgelegt. Es sieht für diesen Grundstücksbereich ausschließlich gewerbliche Nutzung vor.
Als Ausgleich für diese Nutzungsbeschränkung ermöglichte seinerzeit der Gemeinderat für den übrigen Grundstücksbereich eine dichte Wohnbebauung für zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 14 Wohneinheiten – gemäß dem seit vielen Jahren verfolgten Leitbild der Gemeinde „Leben und Arbeiten im Dorf“. Dieses sieht ein Nebeneinander von sowohl wohnwirtschaftlich als auch von gewerblich genutzter Objekten vor.
In seiner jüngsten Sitzung hatte der Gemeinderat nun über ein Plankonzept zu beraten, dass die Errichtung zweier Einfamilienhäuser mit einem Nagelstudio vorsieht und damit nicht mehr den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans entspricht. Die Angelegenheit wurde schon einmal, Mitte 2016, in einer Bauausschusssitzung beraten. Einige Gemeinderäte vertraten die Auffassung, hier keine reine wohnwirtschaftliche Nutzung zuzulassen, da ohnehin kaum Flächen für Gewerbe in der Ortslage zur Verfügung stehen würden. Schließlich wolle man auch an dem beschlossenen Leitbild festhalten. Sie befürchten außerdem, dass mit einer Umwidmung ein Präzedenzfall geschaffen wird, der in ähnlich gelagerten Fällen zitiert werden könnte. Für den ein oder anderen Gemeinderat war es daher unverständlich, warum in Kenntnis der eindeutigen Ausgangslage dieser Plan so konzipiert wurde. Andere Gemeinderäte sprachen sich für eine reine Wohnnutzung aus, da es sich bei den Antragstellern um junge Einheimische handeln würde und dass mit der vorgeschlagenen Mischnutzung mit einem Nagelstudio ohnehin nur Scheingewerbe zu erwarten sei. Hier ginge es um eine Einzelfallentscheidung, da keiner der heutigen Eigentümer einem Gewerbe nachginge, mit der die vorgesehene gewerbliche Nutzung möglich sei. Außerdem müsse ein Gewerbe auch in dieses Gebiet passen. Ein Grundstückstausch käme derzeit ebenfalls nicht in Frage, da die Gemeinde über keinen adäquaten Grund verfüge. Als Alternative wurde schließlich eine Mischnutzung vorgeschlagen, die beispielsweise Gewerbe im Erdgeschoss und Wohnen im Obergeschoss vorsieht. Nußdorfs Bürgermeister Sepp Oberauer gab zu Bedenken, dass hier auch sinnvolle Wohnungsgrößen geschaffen werden müssten, um einer Familie ausreichenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Das sei allerdings bei zwei Einfamilienhäusern mit jeweils rund 130 Quadratmeter Wohnfläche nur schwerlich umzusetzen.
Mischgebiet
Ein Antrag auf Zulassung einer hundertprozentigen Wohnbebauung im Änderungsbereich fand mit einem Patt im Gemeinderat keine Mehrheit. Ein zweiter Antrag sah vor, dass vom Architekt eine neue Planung erarbeitet werden soll, die eine Mischnutzung in der Weise vorsieht, dass ein familiengerechtes Wohnen und eine gewerbliche Nutzung nebeneinander ermöglicht wird. Dieser Antrag wurde mit 11:3 Stimmen dann angenommen. stv