Neun Einreisende per Haftbefehl gesucht

von Redaktion

Bei Grenzkontrollen: Vier Gesuchte in Haft genommen

Kiefersfelden – Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Donnerstag bei Grenzkontrollen insgesamt neun Personen festgenommen, die mit Haftbefehl gesucht wurden. Vier von ihnen wurden direkt ins Gefängnis gebracht. Vier andere konnten ihre Reise wie geplant fortsetzen, nachdem sie die gegen sie verhängten Geldstrafen beglichen hatten, teilte die Polizei mit. Ein Nigerianer jedoch musste, obwohl er seine Justizschulden bereitwillig beglichen hatte, das Land trotzdem gleich wieder verlassen.

Bei der Grenzkontrollstelle auf Höhe Kiefersfelden überprüften die Bundespolizisten die Personalien eines Afrikaners, der mit einem tschechischen Reisebus über die Grenze gekommen war. Wie sich mithilfe des Fahndungscomputers herausstellte, wurde der Mann von der Traunsteiner Staatsanwaltschaft gesucht. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von rund 600 Euro nicht beglichen. Zu dieser Strafzahlung war er in der Vergangenheit wegen unerlaubter Einreise verurteilt worden. Da der 27-Jährige über die geforderte Summe verfügte und auch bereit war, sofort zu zahlen, blieben ihm die ersatzweise angesetzten 59 Tage Freiheitsstrafe erspart. Zu seiner Überraschung wurde er aber dennoch nicht gleich aus dem Gewahrsam entlassen.

Aufenthalt war nur

für Italien genehmigt

Der nigerianische Staatsangehörige führte nämlich eine Aufenthaltsgenehmigung mit, die ihn lediglich dazu berechtigt, sich in Italien aufzuhalten. Für den beabsichtigten langfristigen Aufenthalt in Deutschland war dieses Dokument nicht ausreichend. Also wurde er wegen versuchter unerlaubter Einreise angezeigt. Noch am selben Tag musste er das Land wieder verlassen.

Auch für zwei Rumäninnen endete die Reise in die Bundesrepublik anders als geplant. Sie waren mit einem Auto auf der Inntalautobahn unterwegs. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass sie von der Staatsanwaltschaft in Gera mit Haftbefehl gesucht wurden.

Die beiden Frauen waren wegen Diebstahls jeweils zu einer Geldstrafe in Höhe von 730 Euro verurteilt worden. Keine von beiden konnte diese Summe aufbringen. Daher musste sowohl die 28-als auch die 33-Jährige eine 146-tägige Freiheitsstrafe antreten. Sie wurden von der Bundespolizei in eine Münchner Haftanstalt gebracht.

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