Junger asylbewerber vor dem Schöffengericht

712 Gramm Marihuana im Rucksack

von Redaktion

Ein 26-jähriger Senegalese wurde im Zug von Rom nach München bei einer Kontrolle in Großkarolinenfeld mit 712 Gramm Marihuana erwischt. Das Schöffengericht Rosenheim schickt ihn deshalb für zwei Jahre und zwei Monate hinter Gitter.

Rosenheim/Großkarolinenfeld – Für die vorsätzliche Einfuhr und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gibt es harte Strafen. Im Fall des Senegalesen sah der Gesetzgeber einen Strafrahmen von mindestens zwei Jahren vor. Nur sein umfassendes Geständnis und kooperatives Prozessverhalten vor dem Schöffengericht sorgten letztendlich für ein mildes Strafmaß knapp über der Mindeststrafe.

Ausländerrechtlich dürfte das Urteil dem Asylbewerber, über dessen Aufenthaltsstatus noch nicht entschieden ist, weitere Probleme bereiten. Über Griechenland, Mazedonien, Serbien, Ungarn und Italien war der 26-jährige, der 2010 nach dem Tod seiner Eltern seine Heimat verlassen hatte, im Dezember 2015 nach Deutschland gekommen. Seither ist er in einer Asylbewerberunterkunft in München untergebracht.

Ohne Arbeitserlaubnis sei er auf der Suche nach einer Einnahmequelle gewesen, sagte der junge Mann. Durch Mitbewohner, die in der Unterkunft Drogen verkauft und auch konsumiert hätten, sei er auf die Idee gekommen, selbst in das Geschäft einzusteigen. So habe er sich Stoff für den Eigenkonsum beschaffen und noch was hinzuzuverdienen wollen. Aus seinem Familienverbund habe er dann scheinbar nützliche Tipps und die nötigen Verbindungen bekommen.

In der Erklärung, die Verteidiger Markus Fischer für den Angeklagten verlas, räumte dieser den Tatvorwurf der Anklage vollumfänglich ein. Demnach hatte der Senegalese gemeinsam mit seinen Mitbewohnern insgesamt rund 3000 Euro zusammengekratzt. Anfang Mai flog der Angeklagte dann zu seinem Cousin nach Neapel und erwarb Marihuana für rund 2500 Euro. Angaben zu Bezugsquelle oder zu Hintermännern wurden dabei nicht gemacht. Der Angeklagte habe sich dabei keine weiteren Gedanken über Preise und den Weiterverkauf gemacht. Er sei sich sicher gewesen, dass er den Stoff in der Unterkunft loswerde, hieß es in der Erklärung.

Zum Weiterverkauf kam es allerdings gar nicht mehr. Im Zug fiel der Senegalese bei einer routinemäßigen Kontrolle Beamten der Polizeiinspektion Rosenheim auf. Nach der Vorlage eines italienischen und eines Fremdenpasses habe man sich entschlossen, den Reisenden zu untersuchen, sagte der am Einsatz beteiligte Polizeioberkommissar. Im Rucksack habe man dann Wäsche, deutsche Asylanträge und ein Marihuanapäckchen gefunden.

Der Angeklagte habe sofort angegeben, dass es 712 Gramm seien und gefragt, mit welcher Strafe er rechnen müsse. Ein Haargutachten ergab keine Hinweise auf einen dauerhaften Drogenkonsum, dennoch beteuerte der Angeklagte, dass ein Teil des Marihuanas für den Eigenbedarf gewesen sei.

Der Verteidiger sah entgegen der Anklage, die eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten forderte, einen minderschweren Fall. Hätte sein Mandant eine Arbeitserlaubnis bekommen, würde er hier nicht sitzen, vermutete der Verteidiger. Aus wirtschaftlicher Not habe er sich zu der Tat hinreißen lassen, die im untersten Bereich zu sehen sei. Nach viermonatiger Untersuchungshaft und einer drohenden Abschiebung sollte das Strafmaß ein Jahr und acht Monate zur Bewährung nicht überschreiten.

Das Schöffengericht hielt an der nicht geringen Menge fest. Die Drogen sollten weiterverkauft und in Umlauf gebracht werden. Allerdings sei das Geständnis des Angeklagten, dass er mit den Drogen habe handeln wollen, hoch zu werten, sagte Richter Stefan Tillmann in seiner Urteilsbegründung. Zwei Monate über der Mindeststrafe spiegelten das Prozessverhalten wider.

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