Mit Verweis auf das „Päpstliche Geheimnis“ ist in der Vergangenheit viel Unheil geschehen. Opfer von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche wurden zur Geheimhaltung verpflichtet. Bischöfe und Generalvikare glaubten, hinter dieser strengsten Verschwiegenheitspflicht Sexualdelikte vertuschen zu können. Die Akten-Herausgabe an die weltliche Justiz wurde verweigert. Das ist jetzt kirchenrechtlich aus und vorbei: Papst Franziskus hat das „Päpstliche Geheimnis“ bei der Verfolgung von Missbrauchsstrafen abgeschafft.
In den vergangenen Wochen wurde aus immer mehr Bistümern bekannt, dass Bischöfe und Generalvikare in der Vergangenheit im Umgang mit Missbrauchsfällen schwere Schuld auf sich geladen haben. Aus Münster, Limburg oder Hildesheim kamen Sexualdelikte von Priestern ans Licht. Der Münchner Kardinal Reinhard Marx hatte schon vor einem Jahr beim Krisengipfel im Vatikan eine Änderung bei der Verschwiegenheitspflicht gefordert. Das ist nun geschehen. Damit sollte endlich die Zusammenarbeit zwischen kirchlicher und weltlicher Justiz erleichtert werden. Jetzt muss kooperiert werden – das gilt für die päpstliche Kurie ebenso wie für die Bistumsverwaltungen. Opfer können nun auch Informationen über kirchliche Strafen erhalten. Die Kirche zieht nach und nach Konsequenzen aus dem düsteren Kapitel. An den Folgen allerdings wird sie noch lange zu tragen haben. Wie die Missbrauchsopfer auch.
Claudia.Möllers@ovb.net