Berlin – Die ärztliche Leichenschau wird für Angehörige und Erben ab dem kommenden Jahr teurer. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer Anhebung der Gebühren von im Schnitt rund 125 Euro je Todesfall zu. Damit werden ab dem 1. Januar 2020 für eine vorläufige Leichenschau 110,51 Euro fällig, für eine
Dieser Artikel (ID: 1007693) ist am 21.09.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 5), Wasserburger Zeitung (Seite 5), Mangfall-Bote (Seite 5), Chiemgau-Zeitung (Seite 5), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 5), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 5), Neumarkter Anzeiger (Seite 5).