München – Die Liste der benutzten Schimpfwörter ist lang und unappetitlich. Das meiste kann man in einer Zeitung kaum zitieren, allenfalls „Geisteskranke“ und „Sondermüll“ mögen eventuell noch durchgehen. Es ist ein übles Vokabular, mit dem die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast in den letzten Monaten im Internet bedacht wurde. Aber offenbar doch nicht so beleidigend, dass Künast dagegen hätte vorgehen können. Facebook jedenfalls muss die Daten der Urheber nicht herausgeben.
Der Beschluss des Landgerichts Berlin, dass die Kommentare keine Diffamierung darstellen, schlägt hohe Wellen. Für Empörung sorgt neben der Entscheidung an sich auch die Toleranz, die in der Begründung mitschwingt. Selbst bei krassesten Entgleisungen („Drecks F***e“) fand das Gericht, sie bewegten sich „haarscharf an der Grenze des Hinnehmbaren“.
Das Echo in der Politik, aber auch bei Juristen schwankt zwischen Unverständnis und Entsetzen. Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach beklagte gegenüber unserer Zeitung „eine Verrohung der Sprache“, vor allem in den sozialen Netzwerken. Hasskommentare seien „keine Bagatelle“, umso wichtiger sei es, „mit den Mitteln des Rechtsstaats“ zu antworten – was aber in Berlin nun gerade nicht geschehen ist.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt erinnerte: „Was Renate Künast an widerlichen Beleidigungen erhalten hat, sollte niemand ertragen müssen.“ Selbst unter Kollegen sorgt die Kulanz für Befremden. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, sagte, Gewaltschutz sei ein Thema, das alle Ebenen des Staates angehe. „Und wir reden bei den genannten Beispielen über nichts anderes als über Gewalt.“
Im Kern geht der Konflikt auf einen Streit vor 33 Jahren zurück. Im Kontext der damaligen Pädophilie-Debatte zitierte ein Berliner CDU-Abgeordneter einen Antrag der nordrhein-westfälischen Grünen, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern solle aufgehoben werden. Künast rief dazwischen: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.“ Sie beteuert, sie habe keinen Sex mit Kindern rechtfertigen, sondern nur den Antrag wortgetreu wiedergeben wollen.
Ein Zeitungsartikel 2015 und ein Facebook-Post eines rechten Netzaktivisten in diesem Frühjahr verschafften dem Thema neue Aufmerksamkeit, die sich dann unter anderem in beleidigenden Kommentaren entlud. Weil sich bereits der Auslöser der Debatte im sexuellen Bereich befand, vertritt das Gericht nun die Meinung, Künast müsse sich selbst drastische, ins Sexuelle reichende Beschimpfungen (im Juristendeutsch: „sehr weit überzogene Kritik“) gefallen lassen.
Diese Auslegung polarisiert. Auch im Netz wird sie scharf gerügt, zum Teil mit ganz ähnlichen Vokabeln, wie Renate Künast sich auch weiterhin wird gefallen lassen müssen. Noch mindestens bis zu einer Entscheidung der nächsthöheren Instanz.