Was tun mit jugendlichen Tätern?

Schwer erträglich

von Redaktion

GEORG ANASTASIADIS

Reflexhafte Rufe nach einer Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahre bringen nichts, sagt die neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht nach der fassungslos machenden Vergewaltigung einer 18-Jährigen durch fünf jugendliche Täter in Mülheim. Mag sein. Dasselbe gilt freilich für die ebenso reflexhafte Gegenbehauptung, alles sei gut geregelt. Das ist es offensichtlich nicht. Es ist schwer erträglich, wenn 12-Jährige alt genug sein sollen fürs Vergewaltigen, aber zu jung, um dafür bestraft zu werden. Und die Fälle häufen sich. Gerade jugendlichen Migranten aus Macho-Kulturen fehlt es oft an Respekt gegenüber Frauen. Was hingegen meist nicht fehlt, ist die genaue Kenntnis der eigenen Rechte – und dass junge Täter hier nichts zu befürchten haben.

Auf gesellschaftliche Veränderungen aber muss der Gesetzgeber reagieren. Das geltende Recht sieht vor, dass bei 12-Jährigen nicht Richter, sondern die Jugendämter aktiv werden. Doch im Mülheimer Fall sagt das Jugendamt, dass es gar nicht eingreifen könne – eine Gefährdung des Kindeswohls liege in den betroffenen Familien nicht vor. Eine Familie öffnete noch nicht einmal die Tür.

Die Polizeigewerkschaft argumentiert sehr nachvollziehbar, dass es ja nicht darum gehe, Kinder wegzusperren, dass es auf junge Täter aber sehr wohl mehr Eindruck mache, wenn sie sich vor einem Richter verantworten müssten, als wenn das Jugendamt jemanden vorbeischicke. Außerdem seien die Jugendämter mit 13-jährigen Intensivtätern oft so überfordert, dass das Eingreifen von Jugendhilferichtern notwendig sei, um kriminellen Karrieren entgegenzuwirken. Dem entgegnet die Bundesjustizministerin, dass strafrechtliche Verantwortung einen Entwicklungsstand voraussetze, der „bei Kindern unter 14 Jahren regelmäßig nicht gegeben ist“. Wenn das im Ergebnis bedeutet, dass Opfer für solche Täter zu Freiwild werden, macht es sich die Politik ein bisschen zu leicht.

Georg.Anastasiadis@ovb.net

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