Berlin – Der Verfassungsschutz soll nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Zukunft auch Informationen über radikalisierte Kinder speichern dürfen. Das ist bislang verboten. Sachverhalte, bei denen es um Kinder geht, dürfen zwar jetzt schon in den Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) festgehalten werden. Ein Eintrag im Nachrichtlichen Informationssystem (NADIS) ist aber nicht erlaubt.
Die Idee hinter der bislang geltenden Mindestaltersgrenze von 14 Jahren war: Wer durch die Indoktrination der Eltern oder eigene Verirrungen auf dem Radar des Verfassungsschutzes landet, soll später deshalb keine Nachteile haben. Etwa bei den Ausländerbehörden oder als Erwachsener auf Stellensuche.
Das Bundesamt hält den Wegfall der Altersbeschränkung für vertretbar. Vor allem, damit der Staat Kinder aus dem islamistischen Milieu besser im Blick behalten kann. Dabei geht es einerseits um Kinder von radikalen Salafisten, die in Deutschland zum Hass auf vermeintliche „Ungläubige“ erzogen werden. Die Sicherheitsbehörden wollen sich aber auch auf die mögliche Rückkehr von dutzenden Kindern vorbereiten, deren „Dschihadisten-Eltern“ sich der Terrormiliz IS angeschlossen hatten. Diese Kinder haben Grausamkeiten zum Teil hautnah miterlebt.
Erst 2016 war das gesetzliche Mindestalter für Beobachtungen von 16 auf 14 Jahre abgesenkt worden. Die jetzt geplante bundesweite Neuregelung ist Teil eines Entwurfs des Bundesinnenministeriums zur „Modernisierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz“.