SEBASTIAN HORSCH
Hubertus Heil will Geringverdienern, die 35 Jahre gearbeitet haben, die Rente aufbessern. Sie sollen im Alter mehr haben, als wenn sie ihren Lebensunterhalt aus Sozialleistungen bestritten hätten. Das ist im Prinzip gerecht. Doch in der Umsetzung hat Heils Plan Schwächen.
Gerade die Fleißigen aber Schwachen profitieren bisher oft am wenigsten von Verbesserungen, zum Beispiel beim Rentenniveau. Für sie muss etwas getan werden. Doch ist es auch gerecht, wenn der Staat Immobilien-Erben oder gut abgesicherten Ehepartnern auf Steuerzahlerkosten die Altersbezüge aufstockt? Da der Minister eine Bedürftigkeitsprüfung ausschließt, ließe Heils Grundrenten-Entwurf das zu. Denkbar wäre sogar, dass ein Arbeiter, der gering verdient und die 35 Jahre im Job nicht ganz geschafft hat, weniger bekommt als die Gattin eines Spitzenverdieners, die 35 Jahre bewusst nur nebenbei gearbeitet hat. Auch wenn diese nicht nur weniger in die Rentenversicherung eingezahlt, sondern – als Paar – womöglich auch noch steuerliche Vorteile genossen hat.
Einer der Grundpfeiler des Rentensystems ist das Äquivalenzprinzip. Es besagt: Was man im Alter rausbekommt, hängt davon ab, was man einmal einbezahlt hat. Für die Grundrente hat niemand Beiträge einbezahlt. Deshalb ist es zunächst richtig, dass Heil sie auf Kosten aller aus Steuermitteln finanzieren und nicht nur die Beitragszahler belasten will. Davon unabhängig muss in Zeiten wachsender Belastungen für kommende Generationen aber dann auch sichergestellt sein, dass diese Extraleistung die Richtigen erreicht. Wer sich seine Rente vom Staat aufstocken lässt, der sollte auch bereit sein, zu zeigen, dass er das Geld wirklich braucht.
Sebastian.Horsch@ovb.net