Der Bundestag hat die Einführung einer dritten Geschlechtsoption beschlossen. Neben „männlich“ und „weiblich“ ist im Geburtenregister künftig auch die Option „divers“ für intersexuelle Menschen möglich. Mit dem Beschluss setzt das Parlament eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Die bis
Dieser Artikel (ID: 854070) ist am 15.12.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4).