BARBARA NAZAREWSKA
Der neue Kompromissvorschlag zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber eben auch nicht mehr. Denn nach wie vor können sich Frauen in Konfliktsituationen nicht ohne Hürden über Abtreibungen informieren. Dabei sollte das als selbstverständlich im Internet-Zeitalter gelten.
Tatsache ist, dass jede Frau, die ein Baby erwartet, vor großen Veränderungen steht – und massiven Nöten, wenn es kein Wunschkind ist. Keine Frau trifft leichtfertig die Entscheidung, ihre Schwangerschaft zu beenden. Das Mindeste, was jede erwarten darf, sind sachliche Antworten: darüber, wie ein Abbruch abläuft, welche Voraussetzungen es gibt, was für Risiken der Eingriff birgt und wie hoch die Kosten ausfallen. Bisher informieren hier „staatliche“ oder „staatlich beauftragte“ Stellen. Die Neuerung ist nun: Künftig dürfen auch Ärzte, die Abbrüche durchführen, darauf hinweisen – müssen aber für weitere Informationen an besagte Stellen zurückverweisen. Nur: Wäre nicht der Gynäkologe des Vertrauens für jede dieser Fragen der richtige Ansprechpartner? Mit Werbung, wie im Paragrafen 219a beschrieben, hätte das nichts zu tun. Sondern mit nüchterner Aufklärung in einer emotionalen Situation.
Wie es weitergeht? Vermutlich wie so oft bei solchen Debatten: Am Ende gibt es doch keine Einigung – und das höchste Gericht in Karlsruhe entscheidet. Politiker tun sich eben zu schwer bei der Abwägung von Fragen des Lebensschutzes und Grundrechten Einzelner. Leider ist das kein Ruhmesblatt für unsere Volksvertreter.
Barbara.Nazarewska@ovb.net