Präimplantationsdiagnostik

Politiker müssen für Klarheit sorgen

von Redaktion

BARBARA NAZAREWSKA

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist in Deutschland streng geregelt: Wer einen Embryo nach einer künstlichen Befruchtung vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter genetisch untersuchen lassen will, muss dies von einer Ethikkommission genehmigen lassen. Und das ist absolut richtig! Deshalb ist letztlich auch ein Münchner Labor mit seinem Vorstoß vor Gericht gescheitert, dies quasi in Eigenregie bei bestimmten Fällen zu machen.

Doch zur Wahrheit gehört mehr: Die PID unterliegt dem Embryonenschutzgesetz. Dieses stammt aus dem Jahr 1990 – und ist inzwischen völlig veraltet, zumal sich die Reproduktionsmedizin, vor allem in jüngerer Zeit, rasant entwickelt hat. Ob man das gut oder schlecht findet, sei dahingestellt. Tatsache ist aber: Viele Methoden der künstlichen Befruchtung sind schlichtweg nicht mehr im Embryonenschutzgesetz erfasst. Das wiederum führt unweigerlich zu juristischen Graubereichen – so auch im jüngsten Fall. Und es zwingt die Richter am Ende dazu, die Fälle, die sich langsam häufen, an eine höhere Instanz zu verweisen. In der stillen Hoffnung, dass dort ein Grundsatzurteil gefällt wird.

An dieser Vorgehensweise wird sich auch nichts ändern, wenn die Politik nicht endlich aktiv wird: Es muss ein modernes Gesetz her, das den aktuellen medizinischen Stand einbezieht und zugleich ethische Maßstäbe setzt.

Barbara.Nazarewska@ovb.net

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