Keine Frage: Es schaut schon toll aus, wenn die bunten Schwaden auf den Tribünen hochsteigen, der Feuerschein der Fackeln aufleuchtet und eine Gänsehaut-Atmosphäre entsteht, wie sie nur im Fußballstadion zu erleben ist. Nur entzünden sich an der Pyrotechnik eben auch gravierende Vorbehalte. Die Bengalos, Rauchfackeln und Feuerwerkskörper sind schließlich brandgefährlich. Nicht von ungefähr befassen sich nun die Innenminister der Länder mit diesem heißen Eisen.
Verboten ist die Feuerwerkerei in den Arenen ja längst. Allerdings wird sie bislang nur als Ordnungswidrigkeit behandelt. Auf die Ultras unter den Zuschauern übt das keine allzu abschreckende Wirkung aus. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) fordert deswegen eine Änderung des Sprengstoffgesetzes, sein Vorstoß zielt auf die unverbesserlichen Zündler. Sein Vorschlag: Mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe bei Abbrennen bengalischer Feuer in Menschenmengen.
Sicher, das Strafmaß birgt drakonische Züge. Und es ist nicht immer die beste Lösung, gleich mit den schwersten Kalibern des Strafrechts aufzuwarten. Andererseits wird gerne übersehen, dass bis zu 1000 Grad heiße Fackeln eine Gefahr für Leib und Leben darstellen können. Als Kavaliersdelikt kann der Pyro-Kult gewiss nicht behandelt werden. Es geht hier um die Sicherheit der friedlichen Zuschauer. Und da sind eben bisweilen auch – für manchen Fan – unpopuläre Maßnahmen notwendig.
Armin.Gibis@ovb.net