Flüchtlings-Abkommen mit Griechenland steht

von Redaktion

Athen sagt Rücknahme von Migranten zu – Berlin will Altfälle von Familienzusammenführungen beschleunigt prüfen

Berlin/Athen – Nach dem Abkommen mit Spanien hat Deutschland auch mit Griechenland eine Absprache zur Rücknahme schon registrierter Asylbewerber getroffen. Die Unterzeichnung sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu „geordneten Verhältnissen in der europäischen Migrationspolitik“, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Freitagabend.

Nach der Einigung kann Deutschland künftig solche Asylbewerber binnen 48 Stunden direkt nach Griechenland zurückschicken, bei denen an der deutsch-österreichischen Grenze mittels der Fingerabruck-Datenbank Eurodac festgestellt wird, dass sie bereits in Griechenland Asyl beantragt haben. „Hiervon ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige“, heißt es in der Erklärung.

In Athen geht man davon aus, dass es sich nur um eine kleine Zahl von Menschen handelt. Ohnehin gelinge es vielen Migranten, weiter nach Mitteleuropa zu reisen, ohne sich zu registrieren. Diese könnten auch nicht zurückgeschickt werden. Seehofer lobte hingegen, die Absprache sei ein „deutliches Zeichen für die Durchsetzung des geltenden Rechts, das es gerade nicht dem Einzelnen überlässt, selbst darüber zu entscheiden, in welchem Mitgliedstaat der Europäischen Union sein Asylverfahren durchgeführt wird.“

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) betonte: „Es ist gut, dass man zu einem Ergebnis gekommen ist.“ Es entspreche dem Geist des Gesprächs, das sie dazu mit Ministerpräsident Alexis Tsipras geführt habe.

Das Migrationsabkommen mit Griechenland sieht auch vor, dass Deutschland im Gegenzug beschleunigt bis zum Jahresende offene Altfälle für Familienzusammenführungen prüft. Hintergrund ist, dass in Griechenland rund 2000 bis 3000 Flüchtlinge darauf warten, zu ihren Familien nach Deutschland reisen zu dürfen. Darüber hinaus erklärt sich Deutschland dazu bereit, „streitige Verfahren für Familienzusammenführungen erneut zu prüfen“. Wie das griechische Migrationsministerium mitteilte, geht es nur um Flüchtlinge, die nach dem 1. Juli 2017 Asyl in Griechenland beantragt haben.

Dabei geht es nicht um den Familiennachzug aus den Herkunftsländern. Sondern nach der Dublin-Verordnung haben anerkannte Flüchtlinge Anspruch, innerhalb von sechs Monaten jene Angehörigen nachzuholen, die in einem anderen Dublin-Mitgliedsland untergekommen sind.

Weiter berichtete das Innenministerium, auch die Verhandlungen mit Italien über das geplante Migrationsabkommen seien „sehr weit fortgeschritten“. Beide Seiten seien in Gesprächen auf Ministerebene. „Wir gehen davon aus, dass diese Vereinbarung auch mit Italien zustande kommt.“ Vergangene Woche war als erste eine Vereinbarung mit Spanien in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass Deutschland binnen 48 Stunden Migranten, die schon in Spanien Asyl beantragt haben, dorthin zurückschicken kann. Anfang dieser Woche hatte es noch keinen solchen Fall gegeben.

Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte als Konsequenz aus dem Asylstreit zwischen CDU und CSU eine Serie von bilateralen Vereinbarungen angekündigt. Für den Fall, dass die Gespräche scheitern sollten, hatte Seehofer gedroht, im Alleingang an den Grenzen Migranten zurückzuweisen, die bereits in anderen EU-Staaten einen Asylantrag gestellt haben.  dpa

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