„Für die Passagiere, die am Freitag in den Urlaub fliegen wollten, ist der Streik misslich. Reisende können zwar umbuchen oder sich ihr Geld zurückholen, eine Entschädigung erhalten sie aber nicht. Anders als die Bahn zahlen Airlines bei Streiks nicht. Das sollte sich ändern. Denn wen
Dieser Artikel (ID: 723117) ist am 10.08.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2).