Fall Sami A.: Bochum muss zahlen

Militant

von Redaktion

Der aus NRW nach Tunesien abgeschobene Sami A. gilt als militanter Islamist, Geheimdienstkreise stufen ihn als Gefährder ein, von dem ein erhebliches Risiko für die öffentliche Sicherheit in Deutschland ausging. Trotzdem soll – nach einer Anordnung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen – die Stadt Bochum nun ein Zwangsgeld von 10 000 Euro bezahlen. Und zwar, weil sie sich nicht ausreichend engagiert für die Rückholung von Sami A. eingesetzt habe, bei dessen Ausweisung die Behörden einer gerichtlichen Untersagung zuvorgekommen waren.

Mit Verlaub: Die richterliche Erwartung, die Bundesregierung (oder die Stadt Bochum) könne so massiven Druck auf die tunesische Regierung ausüben, dass diese ihren Staatsbürger wieder zu uns zurückschickt, offenbart ein merkwürdig kolonialistisches Verständnis vom Umgang mit einem souveränen ausländischen Staat. Und bei allem Respekt vor der Justiz darf man sich schon ein wenig wundern über die Militanz der nordrhein-westfälischen Verwaltungsrichter. Schließlich haben die tunesischen Behörden den Mann, von dem es heißt, er sei ein Leibwächter von Osama bin Laden gewesen, längst auf freien Fuß gesetzt – und damit die Befürchtung, Sami A. drohe in seinem Heimatland die Folter, entkräftet. Die Regierung in Tunis hat unter Verweis auf die Verfassung des Landes versichert, dass Sami A. keine Folter drohe. Das alles hätte das Verwaltungsgericht nach Einschätzung von Rechtsexperten durchaus rechtlich würdigen können.

Dass es das nicht tat und stattdessen ein Zwangsgeld verhängte, zeigt, wie sehr sich rechtsprechende und ausführende Gewalt im Fall Sami A. verhakt haben. Die Richter, so scheint es, wollen an den Behörden ein Exempel statuieren. Dass sie sich dabei immer weiter vom Rechtsempfinden der Bürger entfernen, nehmen sie in Kauf.

Georg Anastasiadis

Sie erreichen den Autor unter

Georg.Anastasiadis@ovb.net

Artikel 13 von 14