Gelsenkirchen – Im Rechtsstreit um die Abschiebung des tunesischen Islamisten Sami A. forderte seine Anwältin von der Stadt Bochum ein Zwangsgeld von 10 000 Euro. Zuvor war in der Nacht zum Mittwoch ein Ultimatum des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen abgelaufen, den abgeschobenen Tunesier bis zu dem Termin zurückzuholen. „Das Fax ist in der Nacht raus, das Geld muss gezahlt werden“, sagte die Anwältin Seda Basay-Yildiz.
Doch das ist noch nicht amtlich. Denn zuvor müsste das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das bislang bloß angedrohte Zwangsgeld festsetzen. „Darüber muss das Gericht nun entscheiden – und gegen diese Entscheidung kann die Stadt Bochum wieder Beschwerde einlegen“, sagte Gerichtssprecher Wolfgang Thewes. Das Zwangsgeld würde die Staatskasse erhalten. „Es soll vor allem dazu dienen, Druck auf die Stadt Bochum auszuüben.“ Eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Zwangsgelds hätte aufschiebende Wirkung. Das heißt, Geld würde zunächst nicht fließen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens könnte das angedrohte Zwangsgeld aber erhöht werden.
Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster einen Antrag der Stadt Bochum gegen das Ultimatum zurückgewiesen. Bislang habe Bochum keinerlei Bemühungen entfaltet, der ihr auferlegten Rückholverpflichtung nachzukommen.
NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) erklärte: „Wir respektieren die Entscheidung und stehen mit den zuständigen Bundesbehörden im Austausch. Im Falle einer Zwangsgeldfestsetzung werden wir zusammen mit der Stadt Bochum die erforderlichen rechtlichen Schritte einleiten.“ » Kommentar