München – CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt muss wohl nicht mit rechtlichen Konsequenzen wegen seiner Äußerungen über eine „Anti-Abschiebe-Industrie“ rechnen. Wie die „taz“ berichtet, hat die Berliner Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen ihn offenbar eingestellt. Das habe die Behörde den Anwälten bekannt gegeben, die Dobrindt wegen Beleidigung angezeigt hatten.
Der Chef der CSU-Abgeordneten im Bundestag, Dobrindt, hatte Klagen gegen die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber als Sabotage des Rechtsstaats bezeichnet und von einer „Anti-Abschiebe-Industrie“ gesprochen.
Die zuständige Staatsanwaltschaft, die laut „taz“ auch für die Prüfung derjenigen Anzeigen zuständig war, die deshalb über andere Staatsanwaltschaften eingingen, betrachtet demnach diese Formulierung als eine „provokant formulierte Kritik“, die von der Meinungsfreiheit allerdings gedeckt scheine. Dobrindt habe in seinen Äußerungen weder den einzelnen Anwalt noch die auf Asylrecht spezialisierten Rechtsanwälte als Personengruppe konkret benannt, heiße es in einer der Mitteilungen zur Einstellung des Verfahrens, die der Zeitung nach eigenen Angaben vorliegt.
Ob damit nun sämtliche Anzeigen gegen den CSU-Politiker in dieser Sache eingestellt seien, habe sich bislang nicht klären lassen. Allerdings schreibe die Staatsanwaltschaft, Dobrindts Äußerungen wiesen „unter keinen rechtlichen Gesichtspunkten einen strafbaren Inhalt“ auf, heißt es in dem Bericht.