Wer darf was im großen Grenzstreit?

von Redaktion

Hintergrund: Ein Blick auf Kanzler-, Kollegial- und Ressortprinzip in der Bundesregierung

Berlin – Im Streit über die mögliche Zurückweisung bestimmter Asylsuchender an der deutschen Grenze stellt die CSU die „Richtlinienkompetenz“ von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) offen in Frage. Es sei höchst ungewöhnlich, gegenüber dem Vorsitzenden des Koalitionspartners CSU mit der Richtlinienkompetenz zu drohen, meint CSU-Chef und Bundesinnenminister Horst Seehofer. „Das werden wir uns auch nicht gefallen lassen.“ Auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt verkündete kürzlich, die Umsetzung des geltenden Rechts liege in der Verantwortung des Innenministers. „Ich sehe da keinen Zusammenhang mit einer Richtlinienkompetenz.“ Merkel sieht das anders. Was steckt hinter dem sperrigen Begriff?

Es sind im Wesentlichen drei Grundsätze, die den Umgang und die Arbeitsteilung im Bundeskabinett laut Grundgesetz regeln: das Kanzler-, das Kollegial- sowie das Ressortprinzip.

Laut Kanzlerprinzip sind die Minister an die Weisungen der Regierungschefin gebunden: „Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung“, heißt es in Artikel 65 des Grundgesetzes. Das endet allerdings in der Praxis, worauf auch Seehofer hinweist, oft an Parteigrenzen. Streitfragen entscheidet der Koalitionsausschuss.

Dem Kollegialprinzip zufolge entscheiden Kanzlerin und Kabinett über Fragen von allgemeiner politischer Bedeutung gemeinsam. Bei Differenzen allerdings hat die Kanzlerin das letzte Wort.

Nach dem Ressortprinzip leitet jeder Minister seinen Geschäftsbereich in eigener Verantwortung. In die Befugnisse des Ministers direkt hineinregieren darf die Kanzlerin also nicht. Minister müssen laut Bundesregierung aber darauf achten, dass Entscheidungen im von der Kanzlerin vorgegebenen politischen Rahmen bleiben.

„Äußerungen eines Bundesministers, die in der Öffentlichkeit erfolgen oder für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen mit den vom Bundeskanzler gegebenen Richtlinien der Politik in Einklang stehen“, hat die Regierung in Paragraf 12 ihrer Geschäftsordnung festgelegt.

Und noch ein Punkt unterstreicht die besondere Rolle der Regierungschefin: Sie wählt die Bundesminister nicht nur aus, sondern macht dem Bundespräsidenten auch verbindliche Vorschläge für deren Entlassung. Diesen folgt er im Regelfall. Das ist bei Streitfragen also so etwas wie die letzte mögliche Eskalationsstufe. Michael Kirner

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