Ob im Büro, auf dem Bahnsteig oder am Esstisch – die Köpfe der Menschen sind über ihre Smartphones gebeugt. Da scheint es wie aus der Zeit gefallen, ausgerechnet den Jugendlichen, die mit dem Internet in der Hosentasche aufwachsen, das Handy auf dem Pausenhof gesetzlich zu verbieten. Dieser bayerische Sonderweg endet. Aber das ist nicht komplikationslos: Eine Schule, die sich gegen den Eltern- und Schülerwunsch nach mehr Vernetzung stemmt, wird es schwer haben.
Muss das sein? Nur weil etwas allgegenwärtig ist, heißt das nicht, dass es bis in jeden geschützten Raum vordringen muss. Auch Werbung bleibt an der Schule aus guten Gründen außen vor. Im Unterricht sind digitale Hilfsmittel – darunter auch das Smartphone – richtig eingesetzt ein starker Trumpf. Aber privater Einsatz des Handys auf dem Schulgelände bedeutet nicht digitale Bildung. Eine Freigabe dürfte dazu führen, dass sich künftig auch auf dem Pausenhof die Nacken für Youtube und Instagram beugen. Den Schulgemeinschaften ist zu wünschen, dass sie sich die eine oder andere analoge Ruhepause verordnen. Denn jene, die in der Freizeit gar nicht mehr abschalten, beherrschen nicht ihr Smartphone – sondern umgekehrt das Smartphone sie.
Josef Ametsbichler
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