Tausende Flüchtlinge sind hoch verschuldet. Weil sie erst jetzt erfahren haben, dass sie für ihre Unterkunft Gebühren zahlen müssen, wenn sie Arbeit haben oder hatten. Und das rückwirkend. Es ist völlig gerechtfertigt, dass der Staat von Asylbewerbern mit Einkommen Geld für die Unterbringung verlangt. Nur die Höhe der Gebühr steht in keiner Relation zur Wohnsituation in den Unterkünften. Familien müssen für ein kleines Zimmer ohne eigene Küche und Bad vierstellige Beträge zahlen.
Der Gedanke dahinter kann nur sein, den Druck auf die Fehlbeleger zu erhöhen – in Bayern leben 30 000 anerkannte Flüchtlinge noch in den Unterkünften, weil sie keine Wohnung finden. Doch mit einem Schuldenberg ist das für sie noch schwerer. Und auch in Raten sind Schulden kaum abzustottern für Menschen, die meist als Hausmeister oder Küchenhilfe angestellt sind.
Besonders hart trifft die Verordnung die Flüchtlinge, die vom Staat keine Arbeitserlaubnis mehr bekommen haben. Sie sollen nun Geld zurückzahlen, das sie nicht verdienen dürfen. Das zeigt einmal mehr, wie unsinnig und undurchdacht das bayerische Arbeitsverbot ist – und wie dringend es wieder abgeschafft werden muss.
Katrin Woitsch
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