Sozialminister befeuert Spekulationen

Nachspiel bei der Mütterrente

von Redaktion

von Sebastian Horsch

München – Die Ausweitung der Mütterrente war ein Wahlkampfschlager der CSU. Ihre Forderungen brachte die Partei jedoch am Ende nur zum Teil in der Koalitionsvereinbarung mit CDU und SPD unter. Nun zeigt sich: Das letzte Wort ist dabei vielleicht noch nicht gesprochen. Denn bevor er den Gesetzesentwurf für die Mütterrente II vorlegt, will Sozialminister Hubertus Heil (SPD) klären lassen, ob die geplante Begrenzung auf Mütter mit mindestens drei Kindern verfassungsrechtlich überhaupt tragfähig ist. Fällt die Bewertung negativ aus, könnte die Ausweitung auf alle Mütter im Nachgang doch noch kommen. Zu einem teuren Preis für die Beitragszahler, befürchtet die FDP.

Der Hintergrund: Seit Juli 2014 können sich alle Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren sind, einen zusätzlichen Rentenpunkt anrechnen lassen – also insgesamt zwei. Rund 9,5 Millionen Rentnerinnen haben profitiert, etwa 6,5 Milliarden Euro kostet das jährlich.

Der Makel: Sämtliche Mütter, die nach 1992 Kinder geboren haben, bekommen bereits von Haus aus drei Punkte gutgeschrieben. Das ist unfair, sagt die CSU und forderte vor der Bundestagswahl die Angleichung auf drei Punkte für alle Mütter.

Das Problem: Das würde noch einmal rund 7 Milliarden Euro kosten.

Die GroKo-Verhandler schlossen deshalb einen Kompromiss: Nur Mütter, die vor 1992 drei oder mehr Kinder zur Welt gebracht haben, sollen künftig auch einen dritten Rentenpunkt angerechnet bekommen, Mütter mit zwei oder weniger Kindern nicht. Ein Punkt entspricht aktuell circa 30 Euro monatlich. Erwartet wurden dafür Kosten von 3,4 Milliarden Euro.

Nun aber sagt Sozialminister Heil der „Rheinischen Post“: „Ich muss und werde den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung beachten.“ Am Ende könnte es also darauf hinauslaufen, dass Heil die bislang geplante Teil-Angleichung für rechtlich nicht umsetzbar erklärt. Was das bedeuten würde, lässt der Sozialminister bislang offen.

Johannes Vogel, rentenpolitischer Sprecher der Bundestags-FDP, sieht allerdings „Grund zur Bösgläubigkeit“. Er fürchtet, die Folge könnte die vollständige Anrechnung der zusätzlichen Beitragspunkte für alle Mütter sein – und somit eine Belastung für die Beitragszahler von rund 7 Milliarden statt 3,4 Milliarden Euro. „So jedenfalls hört sich das für mich an“, sagt Vogel unserer Zeitung.

Die CSU macht nun auch schon deutlich, dass sie sich jedenfalls nicht mit weniger zufriedengeben wird als im Koalitionsvertrag vereinbart. „Abstriche von der Mütterrente sind mit der CSU nicht zu machen“, sagt Generalsekretär Markus Blume unserer Zeitung. Auch „taktische Spielchen und Verzögerungstaktik zu Lasten derjenigen, die die Mütterrente verdient haben“, werde man der SPD nicht durchgehen lassen.

Sollte es also tatsächlich zu einer sieben Milliarden Euro teuren kompletten Ausweitung kommen, fürchtet FDP-Politiker Vogel Folgen für die Beitragszahler. „Der Beitragssatz wird dann noch heftiger steigen als durch die GroKo-Rentenpolitik ohnehin“, sagt er. Dabei haben Union und SPD gerade eine Beitrags-Obergrenze von 20 Prozent (aktuell 18,6 Prozent) bis zum Jahr 2025 festgeschrieben.

Auch die Rentenversicherung fürchtet Beitragserhöhungen und betont, dass die Honorierung von Kindererziehungszeiten nicht ihre Aufgabe sei, sondern die der gesamten Gesellschaft. Sowohl die 2014 eingeführte und aus Beiträgen finanzierte Mütterrente I als auch die jetzt im Koalitionsvertrag vereinbarte Mütterrente II seien daher eigentlich in vollem Umfang aus Steuermitteln zu finanzieren, erklärt ein Sprecher.

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