„Auch Luftschlag war Bruch des Völkerrechts“
Der US-geführte Militärschlag gegen Syrien hat ebenso gegen Völkerrecht verstoßen wie der Einsatz von Giftgas zuvor. „Die Rechtslage ist eindeutig“, sagt Markus Krajewski von der Friedrich-Alexander Universität Erlangen. „Auf Unrecht darf man nicht mit gewaltsamem Unrecht reagieren.“ Legale Antworte