Stichwort: Europäischer Haftbefehl

von Redaktion

Der europäische Haftbefehl, auf dessen Grundlage die deutsche Polizei Carles Puigdemont festgenommen hat, vereinfacht und beschleunigt die Auslieferung eines Verdächtigen zwischen zwei Mitgliedstaaten der EU. Die Justizbehörden arbeiten dabei direkt zusammen und entscheiden selbst, der diplomatische Weg über die Politik wie beim traditionellen Auslieferungsverfahren entfällt.

Grundsätzlich gilt, dass Entscheidungen in Strafsachen gegenseitig anerkannt werden und daher ein Gesuchter unproblematisch ausgeliefert werden kann. Für 32 Kategorien schwerer Straftaten ist es nicht erforderlich, dass eine Tat in beiden Ländern als Straftatbestand eingestuft ist. Es reicht dann aus, dass die Tat im Land, das den Haftbefehl ausgestellt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren belegt werden kann. Auf der Liste stehen zum Beispiel Terrorismus, Sabotage, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Cyberkriminalität, Menschenhandel, Erpressung und Betrug.

Die Behörden können die Auslieferung ablehnen, wenn der Vorwurf im Land der Festnahme keine Straftat ist und nicht auf der Liste schwerer Straftaten steht. Im aktuellen Fall könnte Paragraf 82 des Strafgesetzbuchs zum „Hochverrat gegen ein Land“ entscheidend sein – er ist dem Vorwurf der Rebellion in Spanien ähnlich. Eine Auslieferung wegen Rebellion schließt der Jurist und FDP-Vize Wolfgang Kubicki aber aus.

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