Neues Polizeigesetz

Eine Chance für die CSU

von Redaktion

Die bayerische Staatsregierung will die Befugnisse der Polizei ausweiten – und vorverlegen. Bald sollen die Beamten schon bei „drohender Gefahr“ tätig werden können. Bewegungsprofile, verwanzte Wohnungen, DNA-Abdrücke – angedacht sind beachtliche Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen. Die Experten-Anhörung im Landtag hat gezeigt, dass das Gesetz verbesserungswürdig ist. „Zu viel Macht bei der Polizei“ befürchtet Markus Löffelmann, Richter am Landgericht München. Die Opposition warnt vor einem „Überwachungsstaat“.

Das mag übertrieben sein, Bayern ist nicht China (und auch nicht die DDR). Aber die CSU wäre trotzdem gut beraten, die Bedenken ernst zu nehmen. Denn die Befugnisse der Polizei sind kein x-beliebiges Gesetz. Vielmehr geht es um grundlegende Fragen: Wo muss im Zweifel die Freiheit des Einzelnen gegen das Sicherheitsbedürfnis der Vielen zurückstecken? Und sind die Regeln dafür transparent und nachvollziehbar? Letzteres haben fast alle Experten, vom Jura-Professor bis zum Datenschützer, verneint. Ein klarer Auftrag an die Staatsregierung, das Gesetz nicht einfach durchzuwinken. Sondern zu erklären, warum (und ob) das jetzt schon sicherste Bundesland eine derartige Ausweitung der Polizeirechte braucht.

Maximilian Heim

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