Oh nein, möge uns das erspart bleiben. Einem Unternehmer, der in seiner Landhaus-Villa am Rande von Holzkirchen wohnt, stinkt’s – und das wortwörtlich. Er respektive seine Frau klagt gegen die Gülle-Ausbringung auf einem Feld in seiner Nachbarschaft. Offenbar hat die Klägerin nicht mitbekommen, dass zur Grünlandwirtschaft auch gelegentliche Düngung der Weide gehört. Kommt’s nach dem unsäglichen Kuhglockenstreit, entfacht vom selben Ehepaar, nun auch noch zum Gülle-Krieg von Holzkirchen? Man kann nur hoffen, dass das Gericht gleich im Vorfeld diese unmögliche Unterlassungsklage abweist – und bei der Benachrichtigung der Klägerin, wenn’s irgendwie geht, einen Bescheid über Prüf- und Verfahrenskosten mit dran hängt.
Kuhglocken, Gülle, selbst der Brotgeruch, den eine Bäckerei am Tegernsee verströmte, war vor nicht allzu langer Zeit schon ein Gerichtsverfahren wert. Was kommt noch? Ein Prozess wegen lärmender Traktoren? Oder klagt bald ein Allergiker wegen umherfliegender Pollen nach der Heumahd? Ganz abgesehen davon, dass solche Banalitäten die Justiz bei der Bearbeitung weit wichtigerer Delikte aufhalten, zeigen solche Klagen ein gespaltenes Verhältnis zur Heimat und speziell zum Land. Das Land ist aber nicht nur eine Postkartenidylle zur Erholung. Dort müssen Menschen von ihrer Hände Arbeit leben. Seltsam, dass man das überhaupt erwähnen muss.
Dirk Walter
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