Aktuelles in Kürze

von Redaktion

SPD verliert weiter: Nur noch 16 Prozent

Die SPD ist in einer Umfrage auf ein Rekordtief abgesackt. Nach den jüngsten Personalquerelen kommt die Partei in einem ARD-Deutschlandtrend Extra nur noch auf 16 Prozent, wie die ARD am Donnerstagabend mitteilte. Das sind zwei Punkte weniger als Anfang Februar. Die SPD liegt damit bei der Sonntagsfrage von Infratest Dimap nur noch einen Punkt vor der AfD, die sich um einen Punkt auf 15 Prozent verbesserte. Die Union erreicht unverändert 33 Prozent. Die FDP verliert einen Punkt und landet bei neun Prozent. Die Linke bleibt stabil bei elf Prozent; die Grünen verbessern sich um zwei Punkte auf 13 Prozent. Die Umfrage wurde vom 13. bis zum 15. Februar erhoben, also nach dem Verzicht von Martin Schulz auf das Amt des Außenministers.

Der Streit um Polens Holocaust-Gesetz zieht weitere Kreise: Die Regierung hat im Ausland lebende Landsleute aufgefordert, vermeintlich antipolnische Äußerungen an offizielle Stellen zu melden. „Bitte dokumentieren Sie alle antipolnischen Äußerungen, Darstellungen und Meinungen, die uns schaden, und reagieren Sie darauf. Informieren Sie unsere Botschaften, Konsulate und Honorarkonsulate über jede Verleumdung, die den guten Ruf Polens beeinflusst“, heißt es in einem dreiseitigen Schreiben, das über die Botschaften und Konsulate verbreitet wird.

Australiens Premierminister Malcolm Turnbull will den Mitgliedern seiner Regierung künftig keine sexuellen Beziehungen mit Mitarbeitern mehr durchgehen lassen. Turnbull kündigte am Donnerstag neue „Standards“ an, wonach Minister – egal, ob verheiratet oder nicht – keine Affären mit Mitarbeitern haben dürfen. Der Regierungschef reagierte damit auf einen Seitensprung seines Vizes Barnaby Joyce.

Die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl, Maike Kohl-Richter, hat wohl nur geringe Chancen auf die Millionen-Entschädigung, die ihrem Mann zwei Monate vor dessen Tod zugesprochen worden war. Das Oberlandesgericht Köln hat die Frage zwar noch nicht endgültig entschieden. Man neige jedoch der Meinung zu, dass der Entschädigungsanspruch nicht vererbbar sei. In dem Fall geht es um das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“.

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