Bayerns Polizei will mehr Gesichtserkennung

Entwaffnend

von Redaktion

In Zeiten des globalen Terrors und der grenzüberschreitender Bandenkriminalität hat der Staat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, sein Sicherheitsversprechen gegenüber den Bürgern einzulösen: Er kann versuchen, die informelle Selbstbestimmung der Menschen zu schützen, indem zum Beispiel die Videoüberwachung öffentlicher Plätze auf ein Minimum reduziert wird – dann aber muss er die Staatsgrenzen konsequent sichern. Oder er kann, wozu man sich in der EU verabredet hat, die Grenzen öffnen – dann aber muss die Kriminalitätsbekämpfung im Inland erfolgen, und zwar auch mit dem Einsatz moderner datengestützter Technologien wie automatischer Gesichtserkennung, DNA-Abgleich und Erfassung von Fingerabdrücken. Eines aber ist eine rot-grüne Illusion: nach offenen Grenzen zu rufen – und gleichzeitig den Bürgern vorzugaukeln, man könne ohne Abstriche bei der Sicherheit ihren Datenschutz umfassend gewährleisten.

Bayern hat sich, richtigerweise, als erstes Bundesland dazu entschlossen, die biometrische Gesichtserkennung bei der Täterfahndung einzusetzen. Das Profil des unbekannten Straftäters wird in die bundesweit und europäisch vernetzten Datenbanken eingespeist und per Software auf vorliegende Vergleichsbilder zuvor erkennungsdienstlich behandelter Personen hin überprüft. Gibt es einen Treffer, ist die Identität des Verdächtigen geklärt. Manches bedarf noch der rechtlichen Klärung – etwa die Frage, ob die Bilder illegal Eingereister (oder von Asylbewerbern) gespeichert werden dürfen, um sie zur Aufklärung schwerer Straftaten einzusetzen.

Allein in den ersten zehn Monaten dieses Jahres konnte Bayerns Polizei auf diese Art 83 Täter identifizieren, davon vier, gegen die im Zusammenhang mit Terrorvorwürfen ermittelt wird. Innenminister Herrmann hat damit eine entwaffnende Bilanz vorgelegt, die auch notorische Kritiker der CSU-Sicherheitspolitik in Erklärungsnot bringt.

Georg Anastasiadis

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