La Paz – Das bolivianische Verfassungsgericht hat trotz eines Verbots in der eigenen Verfassung den Weg freigemacht für eine erneute Kandidatur von Staatspräsident Evo Morales im Jahr 2019. Es entschied in La Paz, dass Morales noch einmal antreten darf, obwohl die Verfassung bisher eigentlich eine zweite Wiederwahl untersagt.
Zudem hatte Morales im Februar 2016 ein Referendum verloren, in dem das Volk Nein gesagt hatte zu einer Verfassungsänderung, die ihm eine erneute Kandidatur ermöglichen sollte. Der Sozialist regiert bereits seit 2006 – in seiner Amtszeit kam es zu teils hohen Wachstumsraten.
Die Opposition sprach von einem Verfassungsbruch: „Es hat einen Staatsstreich gegen die Demokratie gegeben“, sagte Oppositionschef Samuel Doria Medina von der Partei „Nationale Einheit“ (UN) zu dem Urteil des von den Sozialisten dominierten Gerichts. Begründet wurde dies mit Verweis auf Artikel 23 der Amerikanischen Konvention für Menschenrechte, wonach es bei Wahlen keine Einschränkungen geben dürfe. Der Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), Luis Almagro, kritisierte diese Argumentation scharf: Der Artikel gebe nicht das Recht, „dauerhaft an der Macht zu bleiben“.
Der frühere Kokabauer ist der am längsten amtierende Präsident in der Geschichte des 1825 vom spanischen Kolonialreich unabhängig gewordenen Landes – dank einiger Winkelzüge. Er trat sein Amt 2006 an. Er ließ eine neue Verfassung erarbeiten – mit dieser wurde er 2009 im Amt bestätigt, für die Periode 2010 bis 2015. Erlaubt war demnach nur eine Wiederwahl, erneut gewann Morales die Wahl, die ihm die aktuelle Amtszeit bis Ende 2019 sicherte.