Haft oder Psychiatrie: Was dem Todesraser droht

von Redaktion

Wegen des Mordvorwurfs sitzt Victor B. (34) in U-Haft. Ob er im Gefängnis bleibt, ist unsicher

Da ist die tiefe Trauer um Max – den Buben, der nur 14 Jahre alt wurde. Und da sind die Fassungslosigkeit und das Entsetzen über das, was Victor B. am Freitagabend mit seiner Wahnsinnsfahrt durch Laim angerichtet hat. Der schreckliche Unfall, bei dem der 34-Jährige wohl mit Tempo 120 als Geisterfahrer in eine Gruppe Jugendlicher gerast ist und Max getötet hat, bewegt die Menschen in München. Sie fragen sich: Welche Strafe wird der Todesfahrer bekommen? Wandert er hinter Gitter? Vielleicht sogar lebenslang?

Die Antwort auf diese Fragen hängt von vielen Faktoren ab. Vor allem davon, ob nicht nur der am Samstag erlassene Haftbefehl, sondern auch die spätere Anklage auf Mord und versuchten Mord lauten wird. Gegenüber BILD hatte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bereits erklärt: „Der Mordvorwurf ist hier tatsächlich gerechtfertigt.“ Das müssen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nun bestätigen.

Doch warum Mord? Als Tatvorwurf wären auch Totschlag, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht gekommen. „Ich denke, hier soll ein Zeichen gesetzt werden. Auch mit Blick auf Raser-Fälle wie in Berlin“, sagt der Münchner Strafrechtler Berthold Braunger.

Wichtiger Punkt bei den Ermittlungen: die Schuldfähigkeit von Victor B. Bei seiner Geisterfahrt auf der Fürstenrieder Straße stand er unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen – das haben Polizei und Staatsanwaltschaft bestätigt. Wie betrunken und berauscht der Raser war, ist aber noch Verschlusssache. „Die Ergebnisse der Tests und Ermittlungen gehen in die Gutachten ein“, sagt Oberstaatsanwältin Anne Leiding.

Falls Victor B. völlig zugedröhnt war, steht auch eine verminderte Schuldfähigkeit oder die komplette Schuldunfähigkeit im Raum. Im Extremfall könnte er in eine Entziehungsanstalt eingewiesen werden, statt hinter Gittern zu sitzen.

Seine Mutter wusste, dass ihr Sohn in Kontakt mit Drogen gekommen ist. 2016 wurde B. wegen Drogenbesitzes zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. „Mir tut vor allem das Opfer leid“, sagte B.’s Mutter bei RTL. „Ich werde aber meinen Sohn nicht verstoßen.“ Laut Verteidiger Tom Heindl geht es B. aktuell so schlecht, dass er kaum ansprechbar ist.

N. HOFFMANN, A. THIEME

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