Richter erklären alte Mietpreisbremse für nichtig

von Redaktion

Landgericht bestätigt Urteil und sorgt dafür, dass laufende Klagen abgelehnt werden – Mieterverein kritisiert Freistaat

Das Landgericht hat gestern die Mietpreisbremse in ihrer alten Form für nichtig erklärt und damit ein Urteil des Amtsgerichts bestätigt. Der Mietverein München gibt daran der Landesregierung die Schuld. „Sie hat grob fahrlässig die Mietpreisbremse verschlampt und damit den Mieterschutz untergraben“, sagt Geschäftsführer Volker Rastätter.

Die Mietpreisbremse ist ein Bundesgesetz. Es soll Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt helfen, Mietobergrenzen bei der Wiedervermietung einzuführen. Der Gesetzgeber überlässt es den Ländern, per Verordnung zu begründen, welche Kommune warum einen angespannten Wohnungsmarkt hat.

Bereits im Sommer hatte sich der Münchner Matthias Kehr auf die Preisbremse berufen. 1450 Euro zahlte der 40-Jährige für 65 Quadratmeter in Schwabing. Er wollte von seinem Vermieter zunächst Auskunft über die Miete seines Vorgängers einklagen, um später im Sinne der Mietpreisbremse vor Gericht gehen zu können.

Vor dem Amtsgericht war Kehr im Juni gescheitert, weil das Gericht die ganze Verordnung für unrechtmäßig hielt. Es rügte die mangelhafte Begründung durch den Freistaat. Das Landgericht bestätigte dies nun. Aus der Begründung müsse sich für jede einzelne Gemeinde nachvollziehen lassen, dass dort der Wohnungsmarkt angespannt sei und demnach diese Kommune in die Liste aufgenommen werden musste. Die ausreichende Begründung sei notwendig. Denn es handele sich bei dem Gesetz um eine Beschränkung des Eigentumsrechts der jeweiligen Vermieter, da diese die Neumiete nicht nach Marktverhältnissen festlegen können. Das Eigentum sei aber verfassungsrechtlich geschützt.

Also ist nun für ganz Bayern die Mietpreisbremse in der alten Form ungültig. Das Justizministerium hatte zwar zwischenzeitlich am 24. Juli nachgebessert – bereits gefällte Urteile zur Mietpreisbremse sind ohnehin nicht betroffen. „Aber die Mieter, die auf der Grundlage der alten Verordnung noch laufende Verfahren zur Mietpreisbremse haben, werden verlieren“, sagt Rastätter.

Das gilt auch für Matthias Kehr. Am 15. Dezember wäre seine Verhandlung vor dem Amtsgericht. „Ich habe nun keine Chance mehr“, sagt der 40-Jährige. „Ich fühle mich gelinde gesagt verladen. Natürlich bin ich davon ausgegangen, dass Gesetz und die dazugehörige Verordnung gültig sind.“ Bei ihm geht es um einige tausend Euro. Er bekommt nun nicht nur die zu viel gezahlte Miete nicht zurück, er bleibt auch auf den Anwaltskosten sitzen. „Das kann man so nicht hinnehmen“, sagt Rastätter. „Mit einem solchen Dilettantismus einer Landesregierung kann der Mieter ja nicht rechnen. Wir prüfen, ob der Freistaat für diese Kosten haftbar gemacht werden kann und würden unser Mitglied bei einer Klage unterstützen.“

Ob die durch die Novellierung geänderte Begründung für die Mietpreisbremse rechtens ist, steht noch nicht fest. Das könnte der Mieterverein gerichtlich feststellen lassen. „Wir werden wieder einen Musterprozess führen müssen“, sagt Rastätter. „Nur dann können wir sehen, ob die neue, nachgebesserte Verordnung nun gilt, sprich, ob es eine Mietpreisbremse in München gibt.“ Sascha Karowski

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