Häusliche Pflege wird immer wichtiger

von Redaktion

631 Menschen im Landkreis Mühldorf werden in den eigenen vier Wänden betreut

Mühldorf – Die Geschichte der Ampfingerin Marion Linhuber (Ausgabe 4. Dezember), die ihre schwerbehinderte Tochter pflegt und für die Anerkennung des Titels „pflegende Angehörige“ als Berufsbezeichnung kämpft, hat viele Leserinnen und Leser der OVB-Heimatzeitungen bewegt. Marion Linhuber lebt alleine vom Pflegegeld – in ihrem Fall rund 900 Euro. Wie ihr geht es vielen anderen Betroffenen. Auch im Landkreis Mühldorf spielt die häusliche Pflege eine immer größere Rolle.

Ambulante Pflege
ein wichtiger Baustein

Ein wichtiger Baustein ist dabei die ambulante Pflege. Im Landkreis Mühldorf gibt es laut dem Bayerischen Landesamt für Statistik 3661 Personen die Leistungen nach der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. In Bayern sind es 399357 Personen, in Oberbayern 114991.

631 Menschen im Landkreis nehmen ambulante Pflegdienste in Anspruch. In Bayern sind das 97591 Betroffene und in Oberbayern 28300. Um diese 631 Personen kümmern sich zwölf ambulante Pflegedienste. Dem stehen 20 Pflegeheime im Landkreis Mühldorf gegenüber. Die Zahlen stammen vom Bayerischen Landessamt für Statistik in München und stammen aus dem Jahr 2017. Neuere Zahlen liegen derzeit leider nicht vor.

Aus den Erhebungen über die Pflegeeinrichtungen sollen umfassende und zuverlässige statistische Daten zur ambulanten und teil- und vollstationären pflegerischen Versorgung, über deren personelle Ausstattung sowie über die von den Einrichtungen betreuten Pflegebedürftigen bereitgestellt werden.

Besondere Bedeutung hat die Erhebung über die Pflegegeldempfänger, da dadurch von der amtlichen Statistik die Gesamtzahl der pflegebedürftigen Leistungsempfänger nach SGB XI erfasst wird. Die Pflegekasse kann bei pflegebedingten Umbauten im Wohnumfeld des Angehörigen Zuschüsse gewähren. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz sind diese finanziellen Zuschüsse deutlich gestiegen – von bisher bis zu 2557 Euro auf bis zu 4000 Euro pro Maßnahme. Auch nicht pflegebedürftige Versicherte, bei denen jedoch eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde (sogenannte Pflegestufe 0), können einen Zuschuss in gleicher Höhe erhalten. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann sogar ein Betrag von bis zu 16000 Euro eingesetzt werden. Weitere Auskünfte dazu erteilt die Pflegekasse.

Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können.

Das Leistungsangebot des ambulanten Pflegedienstes erstreckt sich über verschiedene Bereiche. Dies sind vor allem: Körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit, Pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte. Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen, Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten sowie Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung. Die ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen, in der vertrauten Umgebung zu bleiben.

Betrag richtet
sich nach Pflegegrad

Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag pro Monat. Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad.

Welche weiteren Leistungen für die Pflege in den eigenen vier Wänden möglich sind, erläutern Steuerberater der Consilia im OVB-Interview (siehe Artikel unten).

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