Mühldorf – Der Ausschuss für Bau, Wirtschaft und Infrastruktur hat in seiner letzten Sitzung die Investitionen in den Bildungsstandort Landkreis Mühldorf einstimmig beschlossen. „Damit Investieren wir weiter in die Bildung unserer Jugendlichen und Kinder. Diese Mittel sind Investitionen in unsere Zukunft“, erklärte der Landrat.
Insgesamt wird der Landkreis Mühldorf rund 127 Millionen Euro in die Schulen des Landkreises investieren. Die Generalsanierung und Erweiterung der Berufsschule I mit rund 30 Millionen Euro, rund 2,5 Millionen Euro in die räumliche Erweiterung des Ruperti-Gymnasiums in Mühldorf, 40,1 Millionen Euro fließen in den bereits gestarteten Neubau des Beruflichen Schulzentrums mit Zweifach-Turnhalle und Tiefgarage. In den Neubau des Gymnasiums in Gars investiert der Landkreis rund 29,15 Millionen Euro, die Sanierung und Erweiterung des Gymnasiums in Waldkraiburg ist mit rund 22 Millionen Euro veranschlagt. Die Erweiterung der Fachakademie für Sozialpädagogik in Mühldorf/Starkheim ist mit 2,6 Millionen Euro veranschlagt.
Steigende Preise am Bau und völlig ausgelastete Handwerksfirmen lassen derzeit die Baupreise kräftig nach oben gehen, „Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, um die kalkulierten Kosten einhalten zu können“, sagte Landrat Georg Huber.
Im Jahr 2020 sind rund 3,7 Millionen Euro für Tiefbaumaßnahmen im Landkreis eingeplant. Die Oberbauverstärkung der Mü 3 von Harpolden bis zur Landkreisgrenze mit rund 250000 Euro, der Umbau der Mü 13/Mü 25 in Heldenstein zu einem Kreisverkehr mit knapp einer Million Euro, der Ausbau der Mü 36 in Ampfing mit rund 1,3 Millionen Euro, die Mü 44 als Vollausbau von Unterreit bis zur Landkreis-Grenze mit rund 700000 Euro und der Ersatzneubau der Schandlbachbrücke der Mü 52 bei Mettenheim mit rund 500000 Euro.
Der Bauausschuss stimmten den Investitionen und Maßnahmen für 2020 im Bereich der Hoch- und Tiefbauprojekte zu. Die Mittel werden im Haushalt 2020 eingeplant. Die Verwaltung wird beauftragt, eigenständig die entsprechenden Leistungen auszuschreiben. Die Bauaufträge sind nach erfolgter Haushaltsaufstellung und Weiterführung des Finanzplanes auszuschreiben und zu vergeben.