Neue Brücke über verwaistem Gleis

von Redaktion

Abplatzungen, Risse, Rost: Der Brücke in Hofthambach sieht man das Alter deutlich an. Eine Tonnagebegrenzung alleine reicht jetzt aber nicht mehr, die Stadt muss reagieren. Der Bauausschuss diskutierte drei Varianten – von Sanierung bis Abriss und Neubau.

Neumarkt-St. Veit – Zwölf Tonnen verträgt die Brücke noch, gleichzeitig weist ein Schild darauf hin, dass maximal mit zehn Stundenkilometern der Bau überquert werden darf. Das war die Konsequenz aus der letzten Überprüfung der Brücke ob ihrer Standfestigkeit. Weil die 1897 erbaute Brücke bei der Bewertung zuletzt nur noch eine „5“ erhalten hatte, hat die Stadt das Bauwerk untersuchen lassen. Die Haumann & Fuchs Ingenieure AG hat die Bogenbrücke hinsichtlich der Belastbarkeit berechnet – die Ergebnisse stellten die beiden Ingenieure Manfred Apfel und Anton Graßl dem Bau- und Umweltausschuss der Stadt vor.

„Nicht mehr vorschriftsmäßig“ lautete das Urteil Apfels, der auf Bildern abgerissene Rohrleitungen an die Wand warf, auf Abplatzungen hinwies und auch Risse analysiert hat. Die statische Überprüfung beziehungsweise die Sicherheitsberechnung hat ergeben, dass die Brücke nach wie vor mit maximal zwölf Tonnen belastet werden darf – bei einspurigem Verkehr und Einzelüberfahrt. Das heißt, es darf sich kein weiteres Fahrzeug auf der Brücke befinden. Die bisherige Maximalgeschwindigkeit von 10 km/h sollte per Verkehrszeichen auf Schrittgeschwindigkeit, sprich maximal 5 km/h, reduziert werden, empfahlen die Ingenieure. „Sonst wären die dynamischen Belastungen zu hoch“, erklärte Graßl.

Stadtrat Ludwig Spirkl (SPD) erschienen die zwölf Tonnen für landwirtschaftliche Fahrzeuge zu gering. „Ein schwerer Bulldog mit vollem Odelfassl hat doch bei Weitem mehr Gewicht“, mutmaßte er. Diese Wahrscheinlichkeit leugnete auch Ingenieur Graßl nicht. Beide Ingenieure betonten, dass die von ihnen angestellte Sicherheitsberechnung für eine schadfreie Brücke gelte, im aktuellen Fall befinde man sich bereits im Graubereich. Eine Instandsetzung beziehungsweise ein Ersatzneubau als Alternative sei dringend erforderlich, bestätigte auch Natascha Engelmann vom Bauamt in Neumarkt-St. Veit. Auf die Frage Spirkls, ob man einer Belastung von maximal zwölf Tonnen überhaupt noch ruhigen Gewissens zustimmen könne, meinte Graßl, dass dies für einen gewissen Zeitraum möglich sei. „Sollte zum Beispiel bis 2020 keine Instandsetzungsmaßnahme erfolgen, dann wäre die Belastung herunterzusetzen.“

Die Ingenieure stellten verschiedene Varianten vor. Es sind Verstärkungsmöglichkeiten überprüft worden. Jedoch schränkten die Brückenbauexperten ein, dass eine unterseitige Verstärkung der Brücke nicht ausführbar sei, weil das freizuhaltende Lichtraumprofil der Bahn schon jetzt nicht eingehalten werde. Auf die Nebenbögen zu verzichten sei aus statischen Gründen nicht ausführbar. Eine Verstärkung des Ist-Zustands für eine erhöhte Tonnage sei zwar möglich, aber wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Die Kosten für die Instandsetzungsmaßnahmen, inklusive Erhöhung der Tonnage, gab das Ingenieurs-Duo mit 135000 Euro an. Nutzung bis zur nächsten Instandsetzungsmaßnahme: 20 bis 30 Jahren.

Bei Weitem attraktiver erschienen den Ausschussmitgliedern Ersatzneubauten, wozu drei Varianten vorgestellt wurden. Jede Variante wäre auf eine Tonnagelast von 60 Tonnen ausgelegt, die Geschwindigkeit wäre nicht begrenzt, die Nutzungsdauer war mit mindestens 70 Jahren angegeben. Die Ingenieure unterschieden bei den Schätzkosten zwischen einspurigem Verkehr und einer Verbreiterung der Fahrbahn auf 5,50 Meter. Die Verbreiterung würde eine zusätzliche Belastung der Brücke von 40 Tonnen ermöglichen. Die Kosten bewegten sich zwischen 290000 Euro (einspurig) bis 600000 Euro (Stahlbeton-Dreifeldbogen). Da die breitere Variante eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse mit sich bringt, gibt es dafür auch staatliche Zuschüsse. Von 40 bis 60 Prozent der Bausumme sprach Engelmann in diesem Zusammenhang. Ingenieur Apfel sprach von einer sechsmonatigen Bauzeit, wies aber vorsorglich schon darauf hin, dass man sich mit der Bahn abstimmen müsse und dies zu zeitlichen Verzögerungen führen könne – selbst wenn die Bahnstrecke schon seit eineinhalb Jahren nicht mehr genutzt wird.

Michael Asbeck (UWG) fasste den Tenor der Sitzung zusammen: „Das Flickwerk hält nur maximal 30 Jahre. Wenn wir‘s machen, dann gleich gscheit. Und dann haben wir eine Zeit lang Ruhe!“

Der Bauausschuss sprach sich schließlich einstimmig dafür aus, bis zum Beginn der Bauarbeiten für den Ersatzbau eine entsprechende Beschilderung aufzustellen (12 Tonnen Beschränkung, maximal fünf Stundenkilometer und 35 Meter Abstand zwischen zwei überquerenden Fahrzeugen).

In einem weiteren Beschluss stimmte der Ausschuss für einen Neubau inklusive Verbreiterung der Straße. Bei einer Fahrbahnbreite von 5,50 Metern wird diese Variante auf 475000 Euro geschätzt. Das letzte Wort hat hier aber der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag (18.30 Uhr).

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