Mühldorf/Töging – Hecken und Feldgehölze können ihre Funktion in Sachen Erhaltung und Verbesserung der Artenvielfalt in der Kulturlandschaft nur dann erfüllen wenn sie regelmäßig gepflegt werden. Bis zum 1. Juli können Anträge auf Fördermittel für die Erneuerung und Pflege von Hecken und Feldgehölzen für die Pflegeperiode 2019/20 beim Landwirtschaftsamt in Töging eingereicht werden.
Hecken sind grundsätzlich förderfähig, soweit sie als CC-Landschaftselement im Flächen- und Nutzungsnachweis des Mehrfachantrags für ein landwirtschaftliches Förderprogramm gemeldet sind. Nähere Auskünfte unter Telefon 08631/6107-0.