Rattenkirchen – Das Landratsamt Mühldorf bittet aufgrund von gesetzlichen Änderungen, die Satzung für die freiwilligen Feuerwehren zu aktualisieren und der Mustersatzung vom 28. Mai 2013 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern anzugleichen. Bei diesen Änderungen geht es um die freiwillige Tätigkeit der freiwilligen Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung, um die Formulierung zur Einladung der aktiven Wahlberechtigten zur Wahl des Kommandanten, um den Wahlgang und die Stimmabgabe bei der Wahl des Kommandanten und die Besonderheit, dass für die Wahl des Kommandanten kraft Gesetzes kein Wahlvorschlag vorliegen muss. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die erste Änderungssatzung.krl