Neumarkt-St. Veit – Erst erschüttern im Jahr 1348 Erdbeben 40 Tage lang die Region um Neumarkt und auch die Pest wütet zu dieser Zeit in Bayern. Von 1346 bis 1353 vernichtet der sogenannte Schwarze Tod europaweit rund ein Drittel seiner damaligen Bevölkerung. Aus Neumarkt selbst gibt es keine Angaben über das Ausmaß dieser Katastrophe, wohl aber von den Nachbarorten: In Mühldorf stirbt ein Großteil der Bewohner und von den knapp 1000 Einwohnern der Stadt Vilsbiburg blieben kaum mehr als 100 am Leben.
Die Entwicklung der niederbayerischen Städte und Märkte erhält einen starken Rückschlag, der bis zum Ende des 14. Jahrhunderts andauern sollte.
Nach Brand keine Abgaben zu leisten
Als dann im Jahre 1366 auch noch ein Großbrand die Stadt Vilsbiburg samt ihren herzoglichen Verwaltungs- und Gerichtsgebäuden in Schutt und Asche legt, ist der Herzog gezwungen, zu handeln.
Wie groß diese Zerstörungen gewesen sein müssen, kann man dadurch erkennen, dass der Ort Vilsbiburg nach dem Brand 1366 nur mehr als Markt bezeichnet wurde und über einige Jahre keinerlei Abgaben an den Landesherrn zu leisten hatte.
Um eine halbwegs geordnete Seelsorge zu gewährleisten, wird sechs Jahre nach dem Feuerinferno das Patronat über die Vilsbiburger Pfarrkirche dem Kloster St. Veit übertragen.
In der 1372 erstellten Urkunde ist davon die Rede, dass die Zeiten durch Krankheiten, Brände und andere Katastrophen schlecht sind und die Hinfälligkeit des Lebens sowie die irdischen Dinge besonders stark erlebt werden.
Einen kompletten Wiederaufbau von Vilsbiburg kann der Landesfürst nicht abwarten und so verlegt er das herzogliche Gericht kurzerhand nach Neumarkt.
Neumarkt wird
Sitz der Verwaltung
Um die Stellung des neuen Verwaltungsortes entsprechend zu heben, erhält Neumarkt am 16. Oktober 1366 einen von Herzog Stephan II. ausgestellten Freiheitsbrief. Mit dieser Urkunde überträgt er dem Ort das Marktrechtsprivileg verbunden mit der niederen Gerichtsbarkeit.
Im Johanneshof – dem heutigen Schloss Adlstein– wird die herzogliche Administration eingerichtet und das Gebäude Zug um Zug ausgebaut. Ab 1369 verwaltet der herzogliche Pfleger Hanns der Eckher von Neumarkt aus ein großes Gebiet zwischen Vils und Inn und ab 1375 erscheint mit Martin der Katzbeckh namentlich auch der erste herzogliche Landrichter, der von hier aus die Hochgerichtsbarkeit ausübt.
Die Bedeutung des Marktes Neumarkt innerhalb des Herzogtums Niederbayern steigt nun natürlich erheblich an, für Neumarkt selbst hat eine neue Ära begonnen.