Wer sich im Auto nicht anschnallt, riskiert nicht nur Bußgelder und seine Gesundheit. Selbst nach unverschuldeten Unfällen können ein Mitverschulden und die Reduktion von Ansprüchen folgen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Az.: 10 U 3171/18), auf das der ADAC hinweist. Im konkret
Dieser Artikel (ID: 1105476) ist am 29.02.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).