Ist ein Raum kälter als 17 Grad, dürfen Mitarbeiter dort nicht dauerhaft arbeiten. Das zeigt ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg (Az.: 4 K 4800/19), auf das der DGB Rechtsschutz verweist. Im konkreten Fall ging es um ein Ladengeschäft, in dem die Raumtemperaturen über einen langen Zeitrau
Dieser Artikel (ID: 1086465) ist am 01.02.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).