Wenn der Nachlassverwalter ohne triftigen Grund einen Verkauf blockiert, so handelt er pflichtwidrig und Sie können beim Nachlassgericht beantragen, dass er entlassen wird.
Wenn der Nachlassverwalter ohne triftigen Grund einen Verkauf blockiert, so handelt er pflichtwidrig und Sie können beim Nachlassgericht beantragen, dass er entlassen wird.