LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Schwiegersöhne sollen nichts erben
Helga A.: „Seit zwei Jahren bin ich Witwe, habe zwei erwachsene Töchter, beide verheiratet, beide mit Kindern. Da ich 80 Jahre alt bin, möchte ich mein Erbe (schuldenfreies Einfamilienhaus) gerecht an meine beiden Töchter vererben. Wichtig dabei ist mir, dass nur meine beiden Töchter erben (nicht die Ehegatten). Wie ist die Rechtslage? Muss ich überhaupt ein Testament machen?“
Falls Sie kein Testament errichten, werden Sie nach gesetzlicher Erbfolge von Ihren beiden Töchtern jeweils zur Hälfte beerbt – die Schwiegersöhne haben kein gesetzliches Erbrecht. Falls dann eine Ihrer Töchter verstirbt, wird diese nach gesetzlicher Erbfolge beerbt. Ist die Tochter im gesetzlichen