Für Absolventen einer dualen Ausbildung lohnt es sich künftig mehr denn je, sich für das sogenannte Weiterbildungsstipendium zu bewerben. Die maximale individuelle Förderhöhe steigt nach Angaben der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) von 7200 Euro auf 8100 Euro. Die Änderung gilt ab Jahresbeginn 2020. Außerdem werde die Förderung von Weiterbildungen im Ausland erleichtert.
Zur Zielgruppe gehören Absolventen von dualen Ausbildungen und in bundesgesetzlich geregelten Berufen im Gesundheitswesen. Sie können sich mit dem Geld aus dem Fördertopf nach Abschluss ihrer Ausbildung in ihrem Fachgebiet weiterqualifizieren. Grundsätzlich dürfen die Bewerber nach Informationen des Bundesbildungsministeriums (BMBF) nicht älter als 24 Jahre sein. Ausnahmen gelten, wenn Absolventen etwa Elternzeiten oder einen Freiwilligendienst nachweisen.
Für welche Qualifizierung das Geld genutzt wird, sei ganz unterschiedlich, so van Nahl. Im Handwerk setzen Absolventen die Förderung oft für Meisterlehrgänge ein, die in der Regel mehrere tausend Euro kosten. In anderen Berufen, in der Pflege oder im Notfallsanitätsdienst etwa, wählten Stipendiaten und Stipendiatinnen aber auch oft „sieben, acht oder sogar zehn mittlere und kleinere Weiterbildungen“ aus – vom Wundmanagement bis zu Softwarekursen. dpa