RECHT

„Hotel am Strand“ muss Baden ermöglichen

von Redaktion

„Direkt am Strand gelegen“: Wer eine solche Hotelbeschreibung im Reisekatalog liest, muss davon ausgehen können, unmittelbar bei der Unterkunft ins Meer gehen zu können. Wird diese Erwartung enttäuscht, darf ein Pauschalurlauber nachträglich den Reisepreis um 10 Prozent mindern. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Hannover (Az.: 515 C 7331/19). Das Hotel lag wie versprochen direkt am Strand: Doch der Kläger stellte bei seiner Ankunft fest, dass der Strand in einem Naturschutzgebiet lag – Schwimmen verboten. Der Mann musste erst rund 800 Meter zum Strand des Nachbarhotels laufen, bevor er im Meer schwimmen konnte.

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